Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
inkl. besonderer Vertragsbedingungen (BVB)
DOMI EDV-Service GmbH
Stand: Juli 2025
Hinweis zur Sprachform: Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden das generische Maskulinum verwendet. Es sind jedoch stets Personen jeden Geschlechts gleichermaßen gemeint.
Transparenz, Verbindlichkeit und Fairness bilden das Fundament unserer Geschäftsbeziehungen. Daher haben wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar strukturiert und um Besondere Vertragsbedingungen (BVB) ergänzt. Letztere gelten vorrangig, sofern sie einzelne Bestimmungen der AGB konkretisieren oder ersetzen. Die BVB gelten für nachfolgende Leistungsbereiche:
- Dienstleistungen (z. B. IT-Service, Beratung, Systemwartung)
- Lieferung von Waren (z. B. Hardware, Standardsoftware)
- Cloud- und Hosting-Leistungen (IaaS, PaaS, SaaS)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der DOMI EDV-Service GmbH (im Folgenden "Anbieter") mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden "Kunde"). Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
- Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Die Darstellung von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere auf Websites oder in Prospekten, stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
§ 3 Einbeziehung besonderer Vertragsbedingungen
- Neben diesen AGB gelten für einzelne Leistungsarten Besondere Vertragsbedingungen (BVB), die inhaltlich auf die jeweilige Vertragsart zugeschnitten sind.
- Im Falle von Widersprüchen zwischen BVB und AGB gehen die Bestimmungen der BVB vor.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
- Der Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung 14 Kalendertage nach Fälligkeit ein. Ab diesem Zeitpunkt werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe erhoben.
- Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich der Anbieter vor, Entgelte jährlich im angemessenen Rahmen (max. 10 %) zu erhöhen. Die Anpassung dient dem Ausgleich gestiegener Betriebs- und Personalaufwendungen.
§ 5 Leistungszeit, Verzug und Höhere Gewalt
- Liefer- und Leistungstermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage verbindlich.
- Bei unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Streik, Naturkatastrophen, Ausfall von Zulieferern), die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, verschieben sich vereinbarte Fristen angemessen.
- Geraten wir in Leistungsverzug, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach deren fruchtlosem Ablauf ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, technischen Voraussetzungen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
- Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden liegen in dessen Verantwortungsbereich.
§ 7 Leistungsumfang und Gewährleistung
- Bei Dienstleistungen schuldet der Anbieter grundsätzlich kein konkretes Ergebnis, sondern den Einsatz seiner Fachkenntnis und Sorgfaltspflicht.
- Ein bestimmter Erfolg ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Mängelanzeigen sind unverzüglich in Textform einzureichen. Der Anbieter erhält zunächst das Recht zur Nachbesserung.
§ 8 Haftung
- Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, sofern der Kunde keine ordnungsgemäße Datensicherung vorgenommen hat.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Personenbezogene Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet (insb. DSGVO, BDSG). Weitere Informationen zur Art, dem Umfang und Zweck der Datenverarbeitung finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
- Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten geschäftlichen Informationen.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Verträge mit fester Laufzeit sind mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende schriftlich kündbar.
- Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Diese BVB gelten ergänzend zu den AGB der DOMI EDV-Service GmbH für sämtliche Vertragsverhältnisse. Je nach Leistungsbereich gelten zusätzlich folgende spezifische Abschnitte:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Dienstleistungen
Diese Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) ergänzen die AGB der DOMI EDV-Service GmbH für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen. Sie gehen im Konfliktfall den allgemeinen AGB vor.
§ 1 Leistungsgegenstand
- Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im IT-Bereich, insbesondere im Zusammenhang mit Beratung, Installation, Wartung, Konfiguration, Störungsbeseitigung, IT-Sicherheit, Netzwerktechnik und Support.
- Es handelt sich dabei regelmäßig um Dienstleistungen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 611 ff. BGB), bei denen ein konkreter Erfolg nicht geschuldet ist. Der Anbieter schuldet ausschließlich die gewissenhafte Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten.
§ 2 Fehlerdiagnose und Nichterfolg
- Der Anbieter ist insbesondere bei Störungsbeseitigung, Fehlersuche und Systemanalysen nicht zum Eintritt eines bestimmten Erfolges verpflichtet.
- Eine ausführliche Ursachensuche (Fehlerdiagnose) ist selbst eine vergütungspflichtige Dienstleistung – auch wenn die Störung nicht behoben oder nicht lokalisiert werden kann.
- Vorschläge des Anbieters zur Fehlerbehebung (z. B. Austausch von Komponenten, Updates, Softwarelizenzen) stellen eigenständige Angebote dar. Erteilt der Kunde daraufhin einen Auftrag, ist die Vergütung auch dann fällig, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Maßnahme den gewünschten Erfolg nicht erbracht hat.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind, um die Dienstleistung ordnungsgemäß zu ermöglichen.
- Dazu zählen u. a. Zugänge, Ansprechpartner, Administratorrechte, passender Systemstatus sowie Schutz gegen Datenverlust (Datensicherung).
- Der Kunde trägt das Risiko für Datenverlust oder Systeminstabilität infolge fehlender Datensicherung oder unzureichender Vorbereitung.
§ 4 Vergütung und Abrechnung
- Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung (z. B. Festpreis, Wartungspauschale) besteht, erfolgt die Abrechnung auf Zeitbasis gemäß jeweils bekannter Konditionen.
- Fahrtkosten, Spesen, Materialkosten und sonstige Aufwendungen werden zusätzlich berechnet.
- Auf Wunsch erhält der Kunde eine detaillierte Tätigkeitsaufstellung.
§ 5 Reaktionszeit und Verfügbarkeit
- Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, schuldet der Anbieter keine bestimmte Reaktionszeit.
- Vereinbarte Servicelevel (SLA) bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung in Textform.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Wartungsverträge oder wiederkehrende Dienstleistungsverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate.
- Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Lieferung von Waren
Diese BVB gelten für Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren, insbesondere Hardware, Standardsoftware und IT-Zubehör.
§ 1 Lieferbedingungen
- Teillieferungen sind zulässig, sofern dem Kunden zumutbar.
- Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als solche vereinbart wurden.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung bis zur ersten Tür im Erdgeschoss des vereinbarten Lieferorts.
§ 2 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
- Eine Weiterveräußerung ist nur im ordentlichen Geschäftsbetrieb zulässig. In diesem Fall tritt der Kunde seine Ansprüche gegen Dritte an den Anbieter ab.
§ 3 Softwarelizenzen
- Bei Standardsoftware beschränkt sich die Leistung auf die Einräumung von Nutzungsrechten gemäß den Lizenzbedingungen des Herstellers.
- Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Datenträger oder physische Dokumentationen bereitzustellen, sofern nicht schriftlich vereinbart.
§ 4 Mängelrüge und Haftung
- Kunden müssen offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Kalendertagen nach Lieferung schriftlich anzeigen.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Sachmängelhaftung.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Cloud- und Hosting-Leistungen (IaaS, PaaS, SaaS)
Diese BVB gelten für die Bereitstellung von Rechenzentrumsleistungen und cloudbasierten Diensten.
§ 1 Leistungsumfang
- Der Anbieter stellt dem Kunden Rechenleistung, Speicherplatz oder Software zur Verfügung (je nach Vertragsart IaaS, PaaS oder SaaS).
- Die durchschnittliche Jahresverfügbarkeit beträgt 99 %. Geplante Wartungszeiten und höhere Gewalt gelten nicht als Ausfallzeit.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass seine Systeme die technischen Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen u. a. aktuelle Sicherheitssoftware und stabile Internetverbindung.
- Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Bei Sicherheitsverstößen haftet der Kunde.
§ 3 Nutzungsrechte bei SaaS/PaaS
- Der Kunde erhält ein zeitlich beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit.
- Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Bearbeitung der Software ist untersagt, sofern nicht gesetzlich erlaubt oder vertraglich gestattet.
§ 4 Datensicherung und Haftung
- Der Kunde ist selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.
- Der Anbieter erstellt tägliche Systembackups, übernimmt jedoch keine Garantie für individuelle Datenwiederherstellung.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate.
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.